Der Zulassung zum Psychotherapeuten (Heilpraktiker) geht eine Überprüfung des örtlichen Gesundheitsamtes voraus. Die Prüfung erfolgt in mündlciher und schriftlicher Weise. Es wird deshalb Überprüfung genannt, weil es keine staatliche festgelegte Prüfung ist, sondern die Gesundheitsämter selbst entscheiden können, welche Fragen sie stellen und in welcher Form sie die Überprüfung abnehmen wollen.
Vereinheitlicht worden ist lediglich die schriftliche Überprüfung der Gesundheitsämter. Diese stellen im Frühjahr und im Herbst bei der schriftlichen Überprüfung 28 multiple-choice-Fragen, die in einer Stunde beantwortet werden müssen. Wenn von diesen mindestens 21 Fragen richtig beantwortet wurden, dann gilt die schriftliche Prüfung als bestanden. Das Gesundheitamt, welches die Zulassung zum Heilpraktiker für Psychotherapie erteilt, möchte durch die Überprüfung feststellen, ob ein Prüfling sich mit der Diagnostik und Behandlung von psychischen Störungen auskennt und weiß, was er behandeln darf und was nicht.
Die mündliche Überprüfung findet in einem Gespräch mit einer Prüfungskommision statt. Diese Prüfungskommision besteht meist aus drei Personen:
- einer Amtsärztin oder einem Amtsarzt
- Psychologin oder Psychologe
- Heilpraktikerin oder Heilpraktiker